Welche Leistungen bietet der EVIM Pflegedienst?

EVIM Pflegedienst übernimmt vielfältige Dienstleistungen, wie z.B. die häusliche Pflege, die medizinische Versorgung oder die hauswirtschaftliche Betreuung. Wir unterstützen je nach Erfordernis bei der Bewältigung des Lebensalltags, damit der hilfebedürftige Mensch weiterhin in seiner gewohnten Umgebung leben kann.

 

Grundpflege

  • Körperpflege (einschließlich Duschen & Baden)
  • An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Unterstützung bei Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege

  • Puls- und Blutdruckmessung
  • Blutzuckerkontrollen
  • Gabe der Medikamente und Injektionen, Wundversorgung
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen

Betreuung nach §87b

  • Gespräche führen
  • Bücher/Zeitungen vorlesen
  • Spiele spielen
  • Spaziergänge
  • Gedächtnistraining
  • kochen/backen 

Hauswirtschaftliche Hilfe

  • Einkauf der Lebensmittel
  • Zubereitung der Nahrung
  • Wohnungsreinigung
  • Unterstützende hauswirtschaftliche Arbeiten

Krankenhausnachsorge

  • Organisation von Hilfsmitteln
  • Beschaffen von Verordnungen und Rezepten bei Ärzten
  • Besorgung von Medikamenten aus der Apotheke
  • Hilfe bei der Stellung von Anträgen (Schwerbehindertenausweis, Hilfsmittelanträge, Pflegeantrag)

Serviceleistungen:

  • Verhinderungspflege, auch stundenweise
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen
  • Begleitung bei MDK-Terminen
  • Begleitung und Organisation von Arztbesuchen
  • Besorgen von Rezepten und Medikamenten aus der Apotheke
  • Beratung bei Fragen zu Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes:
    Badumbauten, ebenerdiger Zugang zur Dusche, Türverbreiterungen für den Rollator etc.
  • Aufbau eines Netzwerks im persönlichen Umfeld: z.B. "Essen auf Rädern", Notrufanlage, usw.
  • Schulung pflegender Angehöriger im häuslichen Umfeld nach §45 SGB XI.
            zum Beispiel:
                • Umgang mit Hilfsmitteln
                • Lagerungen und Prophylaxen
                • Umgang mit Demenz

Wer übernimmt die Kosten?

Grundpflegerische und Betreuungsleistungen werden über die Pflegekassen abgerechnet.

Die Kosten der Behandlungspflege werden von der Krankenkassen gezahlt.

Wir informieren Sie gerne im Einzelnen in einem persönlichen Gespräch!

 

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